LEIBBRAND SPORTS / Tennisschule Leibbrand

AGB | LEIBBRAND SPORTS / Tennisschule Leibbrand

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tennisschulen

LEIBBRAND SPORTS / TENNISSCHULE LEIBBRAND Reutlingen

  1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.
  2. Training: Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen und Einzeltraining. Ebenso Organisation von Reisen, Ferienwochen, Turnieren. Sportpsychologische Betreuung und Coaching für Turnierspieler/innen und im Bereich "Gesundheit & Sport/Prävention und Rehabilitation". Projektbegleitung und Durchführung für u.a. "Jugend & Sport", "Tennis, Integration & Partizipation", "Tennis & Schule/Hochschule/Bildung/Ausbildung". Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spieler/innen durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei wird versucht, auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Tennisschläger können für die jeweilige Trainingseinheit gratis ausgeliehen werden. Die Anmeldungen zum Unterricht sind verbindlich und das Entgelt ist fällig (weiteres siehe unter Preise/Zahlungen/Storno).
  3. Dauer der Trainingseinheit: Die Mindestzeit beträgt 45 Min. bzw. 60 Min. und kann nach Vereinbarung an den Lehr/Trainingsinhalt angepasst werden, z.B. Blockunterricht.
  4. Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten: Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde dies unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, der Anspruch auf das Trainingsentgelt für die Tennisschule bleibt erhalten. Versäumte Trainingstermine können, wenn möglich, in anderen Gruppen nachgeholt werden, ein Anrecht des Kunden darauf besteht jedoch nicht. Es wird versucht einen Ersatztermin anzubieten. Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab 4 Wochen) auf Grund einer Verletzung, Krankheit o.ä. kann eine gesonderte Vereinbarung (z.B. Ersatztermine, Gutschrift, Ersatzperson) getroffen werden. Ist der Trainer/die Trainerin verhindert, werden die ausgefallenen Stunden nachgespielt. Findet das Training z.B. wegen Regen/Unbespielbarkeit der Plätze nicht statt, so gilt die sog. Regenstundenregelung als vereinbart: Kunde und Tennisschule tragen jeweils zu 50 % die Kosten des Unterrichtshonorars. Muss der Unterricht wegen Unbespielbarkeit des Platzes/Regen abgebrochen werden, gilt die Trainingseinheit als vollständig und ist auch so zu vergüten.
  5. Aufsicht bei Kindern: Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Unterricht zu bringen und danach auch wieder in Empfang zu nehmen. Es kann keine Haftung übernommen werden, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
  6. Ausschluss vom Training: Es wird sich vorbehalten, im Einzelfall Teilnehmende am Unterricht aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers/der Trainerin keine Folge leisten oder das Training stören. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Trainingsentgeltes.
  7. Gesundheit/Eigenverantwortung: Die am Unterricht Teilnehmenden bzw. die Erziehungsberechtigten versichern, dass es gesundheitlich möglich ist, an einem sportlichen und auch leistungsorientierten Training teilzunehmen (je nach Leistungsstufe). Bei zeitweisen oder länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist dieses der Leitung der Tennisschule Gabriele Leibbrand mitzuteilen.
  8. Preise/Zahlungen: Sämtliche Preise der Tennisschule sind freibleibend, unverbindlich und abänderbar. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils zu Beginn eines Trainingsblocks/Saisontraining nach Rechnungsstellung fällig. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder in bar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% Zinsen und Mahnkosten in Rechnung gestellt. In den Unterrichtsgebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten.
  9. Haftung: Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Den Anweisungen der Lehrkraft in Bezug auf Sicherheit im Unterricht ist unbedingte Folge zu leisten. Der Trainingsteilnehmer(w, m) haftet für die von ihm/ihr verursachten Beschädigungen an zur Verfügung gestellten Materialien der Tennisschule und für jegliche Schäden an Kunden/Gästen der Tennisschule.
  10. Mängelrügen und Gewährleistung: Beanstandungen wegen mangelhafter/und oder fehlender Leistung sind der Tennisschule spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Unterrichtsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch den Unterricht entstandenen Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist sind etwaige Mängelrügen nicht mehr möglich.
  11. Datenschutz: Die persönlichen Daten der Teilnehmenden am Unterricht werden elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Bild- und Videomaterial kann zum Zwecke der Dokumentation des Tennisunterrichts und für die Berichterstattung über Veranstaltungen verwendet werden (Copyright).
  12. Schlussbestimmung: Mit der Anmeldung und Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Stand: 2. Januar 2024 / LEIBBRAND SPORTS/Tennisschule Leibbrand, Reutlingen/Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tennisschulen/Verband Deutscher Tennislehrer (VDT e.V.).